Sjer Jacobs
Künstler und
Galerie Sjer

Contact

Schoolstraat 2
5951 CJ Belfeld
tel: +31 77 373 78 79
sjer@sjerjacobs.com

Öffnungszeiten

Samstag 13.30 - 16.30 (ohne Termin)
Montag bis Freitag nach Vereinbarung

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

SJER JACOBS BEELDEND KUNSTENAAR BV

  1. Allgemein

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV und der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.

1.2 Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, lehnt Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV die Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Bedingungen ab.

  1. Kunstwerke

2.1 Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV garantiert, dass sie befugt ist, die Kunstwerke zu verkaufen oder in Kommission zu geben.

2.2 Das geistige Eigentum an den Kunstwerken steht ausschließlich der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV zu, auch nachdem die Kunstwerke verkauft worden sind. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, an den Kunstwerken der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV irgendwelche Änderungen vorzunehmen.

2.3 Kunstwerke dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV nicht zu kommerziellen Zwecken fotografiert oder gefilmt werden.

2.4 Die Kunstwerke bleiben Eigentum der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV, bis der Kaufpreis vollständig an die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV gezahlt wurde.

  1. Übergang von Eigentum und Risiko

3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in den folgenden Absätzen dieses Artikels gehen das Eigentum und die Gefahr an den Kunstwerken bei Lieferung auf die Gegenpartei über.

3.2 Solange die Gegenpartei nicht den vollen Betrag des Kaufpreises mit eventuellen Zusatzkosten bezahlt hat oder dafür keine Sicherheit geleistet hat, behält die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV das Eigentum an den Kunstwerken. In diesem Fall geht das Eigentum auf die Gegenpartei über, sobald die Gegenpartei alle Verpflichtungen gegenüber Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV erfüllt hat.

3.3 Wenn die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der Gegenpartei hat, ist die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV berechtigt, die Lieferung der Kunstwerke aufzuschieben, bis die Gegenpartei Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Die Gegenpartei haftet für den Schaden, der der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV durch die verspätete Lieferung entsteht.

  1. Wiederverkauf

4.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Kunstwerke weiterzuverkaufen, wenn die Gegenpartei die Kunstwerke nicht vollständig an Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV bezahlt hat.

  1. Entschädigung und Kontrolle beim Weiterverkauf für den Fall, dass die Gegenpartei den Kaufpreis nicht in voller Höhe zahlt

5.1 Die Gegenpartei, die gegen die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises am Tag der Lieferung verstößt, verwirkt zugunsten der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV eine Entschädigung für jede Transaktion, die unter Verstoß gegen das Verbot des Weiterverkaufs bei nicht vollständiger Zahlung des Kaufpreises an die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV erfolgt. Die Höhe des Schadens wird von den Parteien im Voraus auf €. 10.000,00 pro Kunstwerk festgelegt, unbeschadet des Rechts von Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV, den vollen Schadenersatz zu fordern.

5.2 Die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV ist berechtigt, die Bücher der Gegenpartei durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, um die Einhaltung des Verbots des Weiterverkaufs bei nicht vollständiger Bezahlung des Kaufpreises zu kontrollieren.

  1. Preis und Bezahlung

6.1 Der Kaufpreis bezieht sich auf das Kunstwerk. Der Preis schließt die Kosten für Verpackung und Versand nicht ein.

6.2 Die Gegenpartei ist verpflichtet, den Kaufpreis am Tag der Lieferung in voller Höhe zu zahlen. Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, wegen einer von der Gegenpartei geltend gemachten Gegenforderung einen Betrag vom Kaufpreis abzuziehen.

6.3 Wenn die Gegenpartei ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommt und auch einer Inverzugsetzung mit einer Frist von einer Woche nicht nachkommt, ist die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV berechtigt, den Kaufvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet die Gegenpartei für den Schaden, den die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV durch die Kosten der Inverzugsetzung erleidet.

6.4 Wenn Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV im Falle des Verzugs der Gegenpartei außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten dafür zu Lasten der Gegenpartei. Diese Kosten belaufen sich auf 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf €. 250.00.

  1. Arbeit auf Sicht

7.1 Die Gegenpartei ist berechtigt, die Kunstwerke auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko in den Wohnungen der potentiellen Käufer zu zeigen. Die Gegenpartei ist auch berechtigt, die Kunstwerke vor dem Verkauf potenziellen Käufern zur Ansicht zu geben, damit diese entscheiden können, ob das Kunstwerk zu ihnen passt. Die Gegenpartei haftet gegenüber der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV in vollem Umfang für alle Schäden, die durch das Zeigen oder Überlassen von Kunstwerken entstehen.

  1. Auflösung

8.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 wird der Kaufvertrag ohne gerichtliches Einschreiten nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, an dem die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder ein Antrag auf Anwendung der Umschuldungsregelung vom Gericht bewilligt wird oder durch Pfändung, Konkursverwaltung oder auf andere Weise die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen oder Teile davon verliert, es sei denn, der Konkursverwalter oder Treuhänder erkennt die Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag als Nachlassschulden an.

8.2 Durch die Auflösung werden die gegenseitig bestehenden Forderungen sofort fällig und zahlbar. Die Gegenpartei haftet für den von Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV erlittenen Schaden, einschließlich entgangenem Gewinn und Transportkosten.

  1. Anwendbares Recht

9.1 Dieser Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.

  1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

10.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Annahmen seitens der Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV. Soweit die Sjer Jacobs Beeldend Kunstenaar BV in ihrem Angebot oder ihrer Annahme auf andere Bedingungen verweist, wird deren Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt.

  1. Rechtsstreitigkeiten

11.1 Eine Streitigkeit gilt als gegeben, sobald eine der Parteien dies erklärt.

11.2 Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus ihrem Vertrag oder aus sich daraus ergebenden weiteren Verträgen oder aus einem anderen bestehenden oder künftigen Rechtsverhältnis ergeben können, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, in Bezug auf unerlaubte Handlungen, ungerechtfertigte Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherung, ist das Bezirksgericht Roermond zuständig, es sei denn, dass zwingende Zuständigkeitsvorschriften dieser Wahl entgegenstehen.